Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltung der Bedingungen
Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma n-stein erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.Geschäftsbedingungen des Käufers/Bestellers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung der Firma n-stein.
Angebote
Alle Angebote der Firma n-stein sind freibleibend. Bestellungen sind für die Firma n-stein nur dann verbindlich, soweit sie diese schriftlich bestätigt oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommt. Mündliche Nebenabreden und Erklärungen durch unsere Vertreter bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung durch die Firma n-stein.
Preise und Lieferung
Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk zuzüglich Mehrwertsteuer, Fracht- und Verpackungskosten. Wir dürfen die Preise angemessen erhöhen, wenn wir selbst mit erheblichen Kostensteigerungen im Arbeitsentgelt-, Rohstoff- oder einem kalkulationswesentlichen Bereich belastet werden. Herstellungs- und Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Eigenbelieferung. Fixtermine müssen ausdrücklich als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart sein. Lieferungen und Leistungen erfolgen, soweit nicht schriftlich eine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, zum jeweils bei Lieferung oder Leistung gültigen Tagespreis. Proben, Muster und Prospektangaben gelten als annähernde Darstellung für Qualität, Abmessungen, Farbe etc.; sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Naturbedingte Schwankungen in der Materialbeschaffenheit gelten nicht als wertmindernd. Der Versand erfolgt ab Verladestelle stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, sofern keine andere Regelung schriftlich bestätigt ist. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur auf schriftliches Verlangen des Bestellers und auf dessen Kosten.Lieferungen frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, außer bei Schüttgütern und sofern nichts Anderweitiges vereinbart ist. Der Besteller hat zu gewährleisten, dass eine ausreichend tragfähig Zuwegung gegeben ist. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Besteller zu erfolgen. Eine Verpflichtung der Firma n-stein zur Warenrücknahme besteht nicht. Sofern die Firma n-stein sich im Einzelfall zur Rücknahme von Waren bereit erklärt, stellt sie dem Käufer die Kosten der Wiedereinlagerung nach deren tatsächlichen Aufwand, zumindest aber - auch insoweit vorbehaltlich des durch den Käufer zu erbringenden Nachweises, dass der Aufwand geringer ist – in Höhe von 15% des Nettopreises der zurückgenommenen Waren in Rechnung.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind nach Lieferung, bzw. ab Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Eventuelle Skontovereinbarungen bedürfen der Schriftform und werden nur gewährt, wenn wir gegen den Besteller keine anderen offenen Forderungen haben. Lieferung nur gegen Anzahlung oder Vorauszahlung behalten wir uns vor. Bei Überschreitung des Zahlungsziels behalten wir uns die gesetzlich gegebenen Mahnwege und Gebühren vor. Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf der besonderen Vereinbarung. Erfolgen Teillieferungen, so ist der Kaufpreis jeweils in Höhe des Wertes der Teillieferung mit dieser fällig.
Mängelrügen und Gewährleistung
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach dem Empfang zu prüfen und Einwendungen gegen Richtigkeit und Beschaffenheit der Lieferung innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich vorzubringen.Soweit eine gesetzliche Gewährleistungsverpflichtung der Firma n-stein besteht, ist sie zunächst berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder mangelfreien Ersatz zu leisten. Die Ersatzleistung kann auch gleichwertige Produkte anderer Hersteller umfassen. Bei Fehlmengen sind wir zur Nachlieferung berechtigt. Alle Mängelansprüche verfallen bei einer Weigerung des Bestellers, uns selbst die Möglichkeit zur Nachprüfung des Mangels zu verschaffen, insbesondere, wenn er nicht nach unserem Ermessen die gesamte Ware oder Teilmengen daraus unverzüglich zur Verfügung stellt oder zurücksendet. Die Rücksendung beanstandeter Ware darf aber nur mit unserer Zustimmung erfolgen. Die Ware reist auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn wir bei Berechtigung der Mängelrüge die Versandkosten tragen.Beanstandungen, die sich auf von uns verwandtes Rohmaterial beziehen, anerkennen wir nur in soweit, als uns entsprechende Ansprüche gegen Lieferanten zustehen.Weitergehende Ansprüche als die hier vereinbarten gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, z.B. auch der Ersatz von Schäden, die nicht die Ware selbst betreffen (Mängelfolgeschäden) oder die nicht vorhersehbar waren.
Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen die Firma n-stein, ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma n-stein oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
Außerordentliches Rücktrittsrecht
Die Firma n-stein ist - unbeschadet etwa gegebener Anfechtungsmöglichkeiten oder anderweitiger Schadensersatzansprüche, z.B. aus unerlaubter Handlung - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Besteller über seine Person oder seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht oder seine Zahlungen eingestellt hat. Gleiches gilt für den Fall, dass in Bezug auf sein Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde.
Eigentumsvorbehalt
Soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen dem entgegenstehen, bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen Eigentum der Firma n-stein. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Wird Vorbehaltsware vom Besteller in ein Grundstück eingefügt oder mit Sachen derart verbunden, dass das Eigentum der Firma n-stein nicht mehr besteht, so tritt der Besteller schon jetzt alle berechtigten Forderungen gegen Dritte an die Firma n-stein ab. Die Firma n-stein nimmt die Abtretung an. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe ermächtigt und berechtigt, dass die Forderungen im Sinne des vorstehenden Absatzes auf die Firma n-stein tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist der Besteller nicht berechtigt. Bis auf jederzeitigen Widerruf ist der Besteller berechtigt, die an die Firma n-stein abgetretene Forderung einzuziehen. Diese wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Auf Verlangen der Firma n-stein hat der Besteller die Schuldner bzgl. der abgetretenen Forderungen zu benennen und diese Abtretungen anzuzeigen, wie auch die Firma n-stein selbst berechtigt ist, die Anzeige vorzunehmen. Bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, welche die Vorbehaltsware betreffen oder die abgetretenen Forderungen, hat der Besteller unverzüglich zu widersprechen und die Firma n-stein unverzüglich zu unterrichten. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurses, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des Bestellers zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware, sowie das Recht zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Mit Tilgung aller Forderungen der Firma n-stein aus der Geschäftsbeziehung mit dem Besteller geht das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen auf den Besteller über.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Leistungen der Firma n-stein sowie die Zahlungen des Bestellers ist Düren. Handelt es sich bei dem Besteller um einen Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand Düren oder nach Wahl der Firma n-stein der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile davon unwirksam sein oder werden, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, für diesen Fall eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.